| Die Bundesverband der Piratenpartei ist derzeit offline, denn die Polizei hat Freitagmorgen in Folge eines französischen Ermittlungsersuchens zahlreiche Server der Piratenpartei Deutschland beschlagnahmt, die bei der Firma AixIT in Offenbach gemietet sind. Der Bundesvorstand geht allerdings davon aus, dass sich das Vorgehen der Ermittlungsbehörden nicht gegen die Piratenpartei Deutschland oder deren Untergliederungen richtet. Die Partei sei lediglich als Betreiber der Server involviert. Über den Grund des Ermittlungsverfahrens ist derzeit nichts bekannt. Der Bundesvorstand erklärte jedoch in einer Pressemitteilung, man werde – sobald gesicherte Informationen zur Verfügung stünden – in hoher Transparenz und erschöpfend zu den aktuellen Vorhaltungen Stellung nehmen. Die Piratenpartei betreibt nicht nur wie viele andere Parteien klassische Web-1.0-Read-Only-Seiten, sondern bietet zahlreiche interaktive Dienste an, die sich von jedermann - auch Nichtmitgliedern - nutzen lassen. So kann im Wiki der Piratenpartei jeder Dokumente erstellen und Dateien hochladen. Die Website piratenpad.de erlaubt das gleichzeitige Bearbeiten von Dokumenten durch mehrere Anwender. Diese Dienste könnten dazu genutzt worden sein, Straftaten zu begehen oder vorzubereiten, etwa durch den Upload urheberrechtlich geschützer Werke oder zur Koordination einer Offline-Straftat durch mehrere Täter. Aktuelle Gerüchte weisen darauf hin, dass der Dienst piratenpad.de von Unbekannten missbraucht worden sei, um eine DDoS-Attacke zu verabreden. Eine offizielle Bestätigung gibt es dafür aber noch nicht. Der Bundesvorstand habe derzeit jedoch keinerlei Kenntnis von Informationen, die eine komplette Abschaltung aller Server der Piratenpartei Deutschland rechtfertigen würden. Die Abschaltung aller Server sei ein massiver Eingriff in die Kommunikations- und Informationstruktur der sechstgrößten Partei Deutschlands. Angesichts der in zwei Tagen anstehenden Landtagswahlen in Bremen werde politisch ein massiver Schaden angerichtet, den der Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland aufs entschiedenste verurteile. Im Zusammenhang mit den laufenden Ermittlungsarbeiten werde daher zu klären sein, ob die erfolgte Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung rechtlichen Vorgaben entsprochen habe, insbesondere ob die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit gewahrt worden seien. Immerhin habe die Maßnahme zu einem großflächigen Zusammenbruch der technischen Infrastruktur der Piratenpartei Deutschland geführt. Geklärt werden müsse zudem, ob Daten betroffen seien, die mit dem Ermittlungsziel in keinerlei Zusammenhang stehen. Quelle: zdnet.de |
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