| Wohl niemand liest gerne diese langen End User License Agreements (EULA) - bei EAs Download-Plattform Origin sollte man jedoch etwas genauer hinschauen. Wird die EULA nämlich akzeptiert, sichert man dem Unternehmen einige Rechte zu. Demnach darf Origin Daten darüber sammeln, welche Programme und Hardware die Spieler nutzen. Das Problem dabei ist: Soalnge diese Daten intern von Electronic Arts verwendet werden, sind diese nicht anonymisiert, was das Ganze wiederum zu einem interessanten Ziel für Datendiebe macht. Zudem behält sich Electronic Arts vor, die Daten auch an Dritte weiterzugeben. Immerhin werden die Daten dann aber so bearbeitet, dass man sie dem jeweiligen Nutzer nicht mehr zuordnen kann. Die entsprechende Stelle: "Du gestattest EA und seinen Partnern das Sammeln, Nutzen, Speichern und Übertragen von technischen und verwandten Informationen, die deinen Computer (einschließlich IP-Adresse), dein Betriebssystem, deine Nutzung der Anwendung (einschließlich erfolgreicher Installation und/oder Deinstallation), Software, Software-Nutzung und deine Hardware-Peripherie identifizieren, um die Bereitstellung von Software-Updates, dynamischen Inhalten, Produktunterstützung und anderen Diensten, einschließlich Online-Diensten, zu erleichtern." Weiter heißt es: "EA kann diese Daten ebenfalls in Verbindung mit personenbezogenen Informationen zu Marketingzwecken und zur Verbesserung seiner Produkte und Dienste nutzen. Des Weiteren können wir diese Daten in einer Form, die keine persönliche Identifizierung ermöglicht, an uns verpflichtete Drittunternehmen weitergeben. " Zwar sammelt auch Steam fleißig Daten, im Gegensatz zu Origin kann man hier allerdings der Datensammlung widersprechen. Zumal Steam ohnehin nur Produkt-bezogene Daten sammelt. Bei Origin hilft einzig die Deinstallation des Programmes. Und das wird ja benötigt, wenn man Spiele wie Battlefield 3 oder Mass Effect 3 auf dem PC spielen möchte. Einzig Star Wars: The Old Republic wird davon keinen Gebrauch machen. Rechtlich gesehen sind viele Klauseln solcher EULAs bzw. AGBs für Privatkunden hierzulande nicht zwingend bindend, weil sie oftmals gegen deutsches Recht verstoßen oder eine der Vertragsparteien benachteiligen. Quelle: gamona.de |
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